Hinweis für Leistungserbringer
Als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker werden Sie die Initiative der argab womöglich mit gemischten Gefühlen betrachten. Seien Sie versichert: Der argab ist bewusst, dass die meisten Leistungserbringer auf fachlich hohem Niveau erbrachte Leistungen fair und korrekt abrechnen. Die wenigen Praxen, Apotheken und Krankenhäuser jedoch, die systematischen Abrechnungsbetrug begehen, verursachen einen immensen Schaden, der in Zeiten der Budgetierung immer auch zu Ihren Lasten geht. Deshalb wäre es aus Sicht der argab auch durchaus nachvollziehbar, wenn Sie als Leistungserbringer das Fehlverhalten anderer Leistungserbringer bekannt machen möchten. Auch in diesem Fall gilt selbstverständlich das Prinzip der Vertraulichkeit.
Es geht der argab nicht darum, aus jedem versehentlich unterlaufenen Abrechnungsfehler ein strafverfolgungsrelevantes Fehlverhalten zu konstruieren. Es geht einzig und allein darum, Fälle systematischen Missbrauchs aufzudecken und einer Schadensregulierung zuzuführen.
Erst recht geht es der argab nicht darum, Ihre Patienten und Kunden zu verunsichern. Im Gegenteil: Die beteiligten Krankenkassen weisen in ihren Kundenzeitschriften und sonstigen Informationen ausdrücklich darauf hin, dass es um einige wenige schlechte Ausnahmen von der guten Regel geht.
Bevor die argab einen Vorgang an die Strafverfolgungsbehörde weiterleitet, werden alle Aspekte des Falls selbstverständlich sorgfältig geprüft. Grundlos erhobene Anschuldigungen werden also rechtzeitig als solche erkannt.




















